Coronavirus in Sinzig: Maßnahmen beim Fotografen

Auch wir tragen die Verantwortung, aktiv bei der Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Sinzig und im Kreis Ahrweiler, mitzuwirken. Aktuelle Informationen zum Stand, unsere Öffnungszeiten und einfache Tipps die jeder umsetzen kann.

Die Unsicherheit ist groß und die Maßnahmen drastisch. Dennoch sind diese nötig, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Seit dem 17. März 2020 galt in Rheinland-Pfalz eine Sonder­regelung zur Schließung von Geschäften. Wir als Fotograf waren damit aktiv betroffen. Mit dem Beschluss von Lockerungs­maßnahmen der Bundesregierung am 15. April 2020 durften wir unter Auflagen unser Fotostudio seit Montag, den 20. April 2020 wieder öffnen. Seit dem 18. Februar 2022 werden in Rheinland-Pfalz schrittweise die Beschränkungen und Auflagen aufgehoben.

2G, 3G oder 0G beim Fotografen? Maßnahmen seit dem 20. März 2022: Die neue Corona-Verordnung sieht in großen Teilen des öffentlichen Lebens in Rheinland-Pfalz eine Aufhebung der 3G-Maßnahmen vor. Im Einzelhandel entfällt somit die 3G-Regelung und Einkäufe sind unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus möglich.

Das heißt bei uns im Fotostudio: es gilt 0G. Sie brauchen keinen Nachweis oder Test. Des Weiteren ist seit dem 3. April 2022 die Maskenpflicht aufgehoben. Wir bitten jedoch aus Eigenverantwortung, dass Sie unser Studio und Geschäft freiwillig mit einer Maske betreten. Vielen Dank!

Um niemanden unnötig in Gefahr zu bringen, weder Sie als Kunde, noch uns selbst, haben wir uns dazu entschlossen, aktiv an der Eindämmung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Sinzig und im Kreis Ahrweiler mitzuwirken. Dies hat für unseren Betrieb große Auswirkungen und Konsequenzen. Dennoch hoffen wir auf Ihr Verständnis für die nötigen Maßnahmen, die wir ergriffen haben.

Fotostudios: welche Maßnahmen?

Die Auflagen besagen eindeutig, welche Vorgaben wir erfüllen müssen, um unser Fotostudio wieder zu öffnen. Wir haben diese in den letzten Tagen für Sie und uns umgesetzt. Zum einen dürfen bis auf Weiteres nicht mehr als 2 Personen gleichzeitig unser Ladenlokal betreten, welche wiederum zum anderen mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander halten müssen. Wir haben dazu Markierungen auf dem Boden angebracht und Informations­schilder aufgestellt.

Ebenso stellen wir Ihnen kostenlos Desinfektionsmittel in unserem Eingangsbereich zur Verfügung. Damit desinfizieren Sie sich bitte beim Eintreten und Verlassen unseres Ladenlokals Ihre Hände. Weiterhin haben wir den obligatorischen „Spuckschutz“ an unserer Kassentheke angebracht. Insofern es Ihnen möglich ist, bitten wir Sie, bargeldlos bei uns zu bezahlen.

  Anmerkung: Seit dem 18. Februar 2022 gilt keine Begrenzung der maximalen Personenanzahl pro Quadratmeter Ladenfläche mehr.

Maskenpflicht beim Fotografen

Seit dem 27. April 2020 und bis auf Weiteres gilt in Rheinland-Pfalz eine Maskenpflicht für den öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen. Das heißt, dass Sie unser Ladenlokal nur noch mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten dürfen. Dies gilt für alle, außer für Kinder die noch nicht das 6. Lebensjahr vollendet haben sowie Personen, denen durch eine Behinderung und ärztlichem Attest das Tragen einer Schutzmaske nicht möglich ist.

Zudem gilt die Maskenpflicht seit Anfang November auch im öffentlichen Raum. Das Tragen der Schutzmaske ist also sowohl vor unserem Fotostudio als auch in der gesamten Sinziger Innenstadt Pflicht. Für die Anfertigung der Bilder und beim Shooting dürfen Sie die Schutzmaske entfernen und wir halten den Abstand von mindestens 1,5 Metern zu Ihnen ein. Des Weiteren dürfen Sie im öffentlichen Raum und in unserem Fotostudio seit dem 20. Januar 2021 nur noch eine geeignete OP-Maske oder FFP2-Maske verwenden.

  Anmerkung: Seit dem 3. April 2022 besteht im Einzelhandel keine Maskenpflicht mehr. Wir bitten jedoch aus Eigenverantwortung, dass Sie freiwillig unser Geschäft mit einer Maske betreten.

Coronatest bei Inzidenz über 100

In der Bundesnotbremse gibt es Regelungen zu den Maßnahmen, welche inzidenzabhängig sind. Eine gesonderte Maßnahme greift bei einer 7-Tages-Inzidenz, welche sich über 100 bewegt. Neben den bisherigen Regelungen, dass Sie einen festen Termin buchen (Click & Meet / Terminshopping) und wir Ihre Kontaktdaten erfassen müssen, benötigen Sie zudem für Shootings, wie zum Beispiel Bewerbungsbilder oder Familienaufnahmen, einen tagesaktuellen Corona Negativtest, der nicht älter als 24 Stunden ist. Dieser muss von einer autorisierten Teststelle beglaubigt sein. Selbsttests aus Apotheken und Discountern sind nicht zugelassen, da hier keine Möglichkeit der Überprüfung von Datum und Person besteht.

  Anmerkung: Diese Maßnahmen entsprechen nicht mehr dem aktuellen 2G-System und haben ab dem 12. September 2021 keinen Bestand mehr. Für Getestete und Ungeimpfte gelten beim Erreichen von definierten Warnstufen Beschränkungen.

Vereinbaren Sie einen Termin

Wir bitten Sie eindringlichst, um entsprechende Auflagen umsetzen zu können (wie die maximale Personenanzahl), vorab mit uns einen Termin zu vereinbaren. Dies können Sie ganz bequem per Online-Anfrage oder klassisch per Telefon unter der 0 26 42 – 4 33 73. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir einige Dienstleistungen, wie große Gruppen- und Familienfotos oder Neugeborene, aufgrund der weiterhin bestehenden Kontaktsperre, bis auf Weiteres immer noch nicht anbieten können. Für Ihre Bewerbungsbilder, Passbilder und Shootings im kleinen Rahmen sind wir aber wieder für Sie da.

Informiert bleiben

Wir kommunizieren alle weiteren Änderungen und Regelungen zum Thema COVID-19 wie gewohnt auf unserer Webseite. Wenn Sie gern weiterhin auf dem Laufenden bleiben möchten, auch was sich für unser Fotostudio ändert und was es grundsätzlich zu beachten gibt, folgen Sie uns entweder auf der Foto Flück-Facebook-Seite oder melden Sie sich für unseren kostenlosen Newsletter an.

Teststellen in Sinzig & Umgebung

Wenn Sie einen kostenlosen Corona Test benötigen, haben wir Ihnen nachfolgend einige der Corona Teststellen in Sinzig und näheren Umgebung aufgelistet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für die Aktualität der Daten keine Garantie übernehmen können. Bitte fragen Sie vorab immer selbst telefonisch beim Corona Testzentrum nach, ob Sie einen Termin benötigen und zu welchen Uhrzeiten Sie einen Coronatest machen können. Eine vollständige Übersicht aller Teststellen im Kreis Ahrweiler wird vom DRK und der Kreisverwaltung Ahrweiler bereitgestellt.

Update (3. April 2022): Ab dem 3. April 2022 entfallen die meisten verpflichtenden Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz. Es bleiben aber noch die Basis-Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern, in Arztpraxen, in Pflegeeinrichtungen oder im ÖPNV. Die Maskenpflicht im Einzelhandel entfällt. Die jeweiligen Änderungen im Detail finden Sie hier: Detaillierte Informationen zu den Coronamaßnahmen in RLP ab April 2022.

Update (20. März 2022): Seit dem 20. März 2022 ist im Einzelhandel die 3G-Regelung aufgehoben. Es gilt jedoch weiterhin die Masken- und Abstandspflicht (in Rheinland-Pfalz). Die jeweiligen Änderungen im Detail finden Sie hier: Detaillierte Informationen zu den Coronamaßnahmen in RLP ab März 2022.

Update (18. Februar 2022): Die Landesregierung hat in einem dreistufigen Plan die schrittweise Aufhebung von Corona-Maßnahmen beschlossen. Seit dem 18. Februar 2022 ist im Einzelhandel größtenteils die 2G-Regelung aufgehoben. Weitere Maßnahmen folgen. In unserem Fotostudio gilt für Shootings 3G! Für Passbilder benötigen Sie keinen Nachweis. Die jeweiligen Änderungen im Detail finden Sie hier: Detaillierte Informationen zu den Coronamaßnahmen in RLP ab Februar 2022.

Update (6. Dezember 2021): Seit dem 4. Dezember 2021 und voraussichtlich bis zum 1. Januar 2022 gelten in Rheinland-Pfalz Corona-Regelungen für ein flächendeckendes 2G und 2G Plus System. Wir als Fotograf im Fotostudio und für den Verkaufsbereich im Laden haben ab sofort ein 2G-System. Nur noch Geimpfte und Genesene haben Zutritt sowie die gültigen Ausnahmen für Kinder und Jugendliche. Detaillierte Informationen zu den Coronamaßnahmen in RLP ab Dezember 2021.

Update (30. November 2021): Die aktuellen Corona-Maßnahmen der Landesregierung beinhalten für den Einzelhandel und das Handwerk keine Einschränkungen zur Masken- und Abstandspflicht. Bitte beachten Sie jedoch unsere eigenen Schutzmaßnahmen: 3G im Fotostudio. Detaillierte Informationen zu den Coronamaßnahmen in RLP ab November 2021.

Update (10. September 2021): Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat seit dem 12. September 2021 eine geänderte Regelung in Kraft gesetzt, die ein dreistufiges Warnsystem und eine 2G-Regelung vorsieht. Beim Erreichen von definierten Warnstufen gelten Personenbegrenzungen für Getestete und Ungeimpfte. Detaillierte Informationen zu den Coronamaßnahmen in RLP ab September 2021.

Update (13. Mai 2021): Da sich der Inzidenzwert im Kreis Ahrweiler wieder zwischen 51 und 100 befindet, werden die bislang geltenden Auflagen gelockert. Wir können im Rahmen von Click & Meet Shootings anbieten mit der Limitierung von maximal 5 Personen aus 2 Haushalten. Kinder unter 14 Jahren werden nicht gezählt. Für Ihren Besuch in unserem Fotostudio müssen Sie bei uns vorab einen festen Termin buchen, um die weiterhin geltenden Auflagen der Personen­limitierung und Zugangs­kontrolle zu gewährleisten. Gegenwärtig benötigen Sie keinen tagesaktuellen Negativtest.

Update (23. April 2021): Mit dem Inkrafttreten der Bundesnotbremse ab dem 24. April 2021 ändert sich zum aktuellen Zeitpunkt für Fotostudios in Rheinland-Pfalz nichts gegenüber der alten Verordnung. Bei einer aktuellen 7-Tages-Inzidenz im Kreis Ahrweiler zwischen 101 und 150 bleibt es beim Terminshopping (Click & Meet) und Click & Collect. Wir müssen Ihre Kontaktdaten erfassen und sie benötigen einen tagesaktuellen Negativtest (Nicht älter als 24 Stunden, Selbsttests sind nicht zulässig). Das Limit ist weiterhin maximal ein Hausstand bis 5 Personen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht gezählt werden. Geändert hat sich die Ausgangssperre: Diese ist nun in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens. Alle aktuellen Corona-Maßnahmen der Bundesnotbremse in der Übersicht.

Update (16. April 2021): Da im Kreis Ahrweiler der Inzidenzwert über 100 liegt, erfolgt bis zum 25. April 2021 ein erneuter Lockdown. Des Weiteren gilt in der Zeit von 21 bis 5 Uhr eine Ausgangssperre. Nach Terminabsprache dürfen wir nur noch für einen Hausstand Shootings anbieten.

Update (29. März 2021): Da sich der Inzidenzwert im Kreis Ahrweiler wieder zwischen 50 und 100 befindet, werden die bislang geltenden Auflagen wieder gelockert. Die Ausgangssperre ist aufgehoben und wir können im Rahmen von Click & Meet Shootings anbieten mit der Limitierung von maximal 5 Personen aus 2 Haushalten. Kinder unter 14 Jahren werden nicht gezählt. Für Ihren Besuch in unserem Fotostudio müssen Sie vorab einen festen Termin buchen und beim Besuch Ihre Kontaktdaten hinterlegen.

Update (24. März 2021): Die geplante Osterruhe und Schließung von allen Geschäften vom 1. April bis zum 5. April 2021 wurde kurzfristig und nur einen Tag nach dem Beschluss von Bund und Ländern in einer Pressekonferenz von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gekippt und findet nicht statt.

Update (23. März 2021): Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass der aktuell geltende Lockdown mit seinen bisherigen Maßnahmen bis zum 18. April 2021 verlängert wird. Weiterhin bleibt vorerst bis zum 28. März die „Notbremse“ im Kreis Ahrweiler in Kraft. Heißt: Kontaktbeschränkung auf einen Hausstand plus maximal eine weitere Person. Nächtliche Ausgangssperre und Terminshopping. Neu ist, dass in der Zeit vom 1. April bis zum 5. April 2021 alle Geschäfte schließen müssen. Einzige Ausnahme ist der Lebensmittelhandel, welcher am Samstag, den 3. April 2021 öffnen darf. Lesen Sie hier den vollständigen Beschluss der Bundesregierung.

Update (19. März 2021): Im Kreis Ahrweiler liegt die 3- bzw. 7-Tagesinzidenz über 100. Dadurch tritt die Notbremse in Kraft und der Einzelhandel muss erneut schließen. Weiterhin möglich sind nach Terminabsprache Click & Meet und Click & Collect. Shootings sind jedoch auf maximal einen Hausstand limitiert. Des Weiteren gilt bis zum 28. März 2021 in der Zeit vom 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens eine Ausgangssperre. Buchen Sie jetzt einfach online Ihren Termin bei Foto Flück.

Update (4. März 2021): Nach langen Verhandlungen haben Bund und Länder am 3. März 2021 einen Fahrplan für Lockerungen aufgestellt. Dieser mehrstufige Plan hat viele Variablen, welche Sie dieser Grafik entnehmen können. Wir beziehen uns deswegen hier nur auf die Maßnahmen, die uns als Fotostudio im Kreis Ahrweiler betreffen. Unser Fotostudio bleibt weiterhin für Laufkundschaft geschlossen. Ab dem 8. März 2021 können wir aber im Rahmen von Click & Collect sowie Click & Meet nach einer erfolgten Terminabsprache wieder Shootings anbieten und Bilderrahmen verkaufen. Die Shootings sind limitiert auf maximal 5 Personen aus zwei Haushalten, dabei werden Kinder unter 14 Jahren nicht gezählt. Diese Regeln gelten aktuell so lange, wie sich der Inzidenzwert im Kreis Ahrweiler zwischen 50 und 100 Neuinfektionen bewegt.

Update (11. Februar 2021): Bund und Länder haben sich am 10. Februar 2021 darauf verständigt, den aktuellen Lockdown und die bislang gültigen Maßnahmen und Auflagen bis zum 7. März 2021 fortzuführen. Das heißt, dass sich an der aktuellen Lage und den Beschränkungen vorläufig nichts ändert. Auch das Tragen von geeigneten OP-Masken oder FFP2-Masken bleibt Pflicht. Nach erfolgter Terminabsprache bieten wir weiterhin Pass- und Bewerbungsbilder an.

Update (20. Januar 2021): Nach dem neuen Beschluss der Bundesregierung vom 19. Januar 2021 wird der bislang anhaltende Lockdown mit seinen Maßnahmen bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Die bisherigen Regelungen bleiben bestehen. Neu ist allerdings, dass Sie sich im öffentlichen Raum, also auch in unserem Geschäft, nur noch mit einer geeigneten OP-Maske oder einer FFP2-Maske aufhalten dürfen. Mit einem Schal vor dem Gesicht oder selbst genähtem Mund-Nasen-Schutz dürfen wir Ihnen keinen Eintritt gewähren.

Update (6. Januar 2021): Der Lockdown wurde durch den aktuellen Beschluss bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Die bisherigen Regelungen vom 16. Dezember 2020 bleiben bestehen. Einzig die Ausnahme der weiteren Beschränkungen von Kontakten. Ab sofort nur noch ein Hausstand plus eine weitere Person. Weiterhin können wir nach Terminabsprache Pass- und Bewerbungsbilder anbieten.

Update (16. Dezember 2020): Nach Rücksprache mit dem örtlichen Ordnungsamt und unter Berück­sichtigung der Verordnungsauflagen des Kreis Ahrweiler dürfen Fotografen weiterhin im Termingeschäft arbeiten. Wir bieten also weiterhin nach Terminabsprache Pass- und Bewerbungsbilder an. Größere Shootings und Familienaufnahmen jedoch nicht. Der Verkaufsraum und unser Ladenlokal hat weiterhin geschlossen. Somit dürfen wir keine Bilderrahmen oder Fotobedarf verkaufen. Vorab bestellte Ware dürfen Sie vor unserem Fotostudio abholen.

Update (14. Dezember 2020): Am 13. Dezember 2020 hat die Bundesregierung einen erneuten harten Lockdown beschlossen. Dies bedeutet, dass in der Zeit vom 16. Dezember 2020 bis voraussichtlich den 10. Januar 2021 alle nicht medizinisch notwendigen Geschäfte oder Grundversorger wie Lebensmittel­geschäfte erneut schließen müssen. Somit hat auch unser Fotostudio in dieser Zeit geschlossen. Gutscheine können aber weiterhin telefonisch oder online bestellt werden.

Update (3. Dezember 2020): Am 2. Dezember hat die Bundesregierung die aktuellen Maßnahmen und den Teil-Lockdown bis zum 10. Januar 2021 verlängert. Alle Auflagen und Beschränkungen die ab dem 1. Dezember 2020 gelten bleiben unverändert.

Update (26. November 2020): Am 1. Dezember treten deutschlandweit verschärfte Corona-Bekämp­fungsmaßnahmen gegenüber der im November beschlossenen Regelung in Kraft und gelten bis zum 1. Januar 2021. Kurz zusammengefasst bleiben die Maßnahmen vom November erhalten. Verschärft wird jedoch die Kontaktbeschränkung. Das heißt, dass bis zum Jahresende für Foto-Shootings eine maximale Personenanzahl von 5 Personen aus zwei Hausständen besteht. Kinder bis 14 Jahre sind von der Rege­lung ausgenommen. Zudem wurde die Maskenpflicht ausgeweitet: das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist nun in allen öffentlichen Räumen Pflicht. Das heißt für Sie, dass Sie die Maske auch vor unserem Fotostudio sowie in der gesamten Sinziger Innenstadt tragen müssen.

Update (30. Oktober 2020): Am 2. November treten deutschlandweit die neuen Corona-Bekämp­fungsmaßnahmen in Kraft und gelten bis auf Weiteres bis zum 30. November 2020. Einige Gewerbe müssen aufgrund der Verordnung erneut schließen. Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt sind wir als Fotostudio nicht davon betroffen. Jedoch gibt es einige Einschränkungen: bis auf Weiteres orientiert sich ein Shooting auch an der Kontaktbeschränkung. Das heißt: maximal 10 Personen aus zwei Hausständen. Somit können wir aktuell leider keine Shootings für größere Gruppen anbieten. Wir informieren Sie wie gewohnt, wenn sich der Stand wieder ändert und stehen Ihnen für Rückfragen telefonisch oder per Kontaktformular zur Verfügung.

Update (27. April 2020): In Rheinland-Pfalz dürfen seit Montag, den 27. April 2020, Ladenlokale nur noch mit einem geeigneten Mund-Nasen-Schutz, also einer Schutzmaske, betreten werden. Wir haben den Artikel um entsprechende Informationen ergänzt und aktualisiert. Weitere Informationen Maskenpflicht.

Update (19. April 2020): Durch den Beschluss von Lockerungs­maßnahmen der Bundesregierung und der Länder am 15. April 2020 dürfen auch Fotografen und Fotostudios ab dem 20. April 2020 unter Auflagen wieder öffnen insofern die Ladenfläche nicht 800 qm übersteigt. Wir haben entsprechende Maßnahmen in unserem Studio und Ladenlokal umgesetzt und haben ab Montag wieder regulär für Sie geöffnet. Alle Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Artikel.

Update (19. März 2020): Wir wurden von der Kreis­verwaltung aufgefordert, unser Ladenlokal und Fotostudio zu schließen, dürfen aber weiterhin auf bestellten Außenterminen als Fotograf agieren. Der Artikel und unsere Öffnungszeiten wurden geändert. Wir sind weiterhin telefonisch unter der Telefonnummer 0 26 42 – 4 33 73 für Sie erreichbar. Bleiben Sie gesund!

Öffnungszeiten Foto Flück während der Corona-Maßnahmen

Gegenwärtig bieten wir wieder den Warenverkauf (wie Bilderrahmen) unter 0G und Shootings im möglichen 3G-Rahmen an. Sie müssen zur Einhaltung von Regelungen weiterhin vorab einen Termin bei uns buchen. Sprechen Sie einen Termin ab: Telefonisch 0 26 42 – 4 33 73 oder per Terminanfrage.

Montag
– Bitte Termin buchen –
09:00 – 13:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Dienstag
– Bitte Termin buchen –
09:00 – 13:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch
– Bitte Termin buchen –
09:00 – 13:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag
– Bitte Termin buchen –
09:00 – 13:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Freitag
– Bitte Termin buchen –
09:00 – 13:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Samstag
– Bitte Termin buchen –
10:00 – 13:00 Uhr

Aktuelle Information zum Coronavirus und Maßnahmen

Jeder kann aktiv beitragen, die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verlangsamen. Grundsätzlich gilt: Halten Sie Hygiene ein, vermeiden Sie direkten Kontakt mit Menschen und bleiben Sie ruhig. Das Land Rheinland-Pfalz und das Robert Koch Institut stellen täglich aktuelle Informationen auf den Webseiten bereit sowie die direkten Fallzahlen für Corona im Kreis Ahrweiler. Auch die Kreisverwaltung informiert ausführlich über die Einschränkungen und Maßnahmen im Kreis Ahrweiler.

Schutzmaßnahmen gegen den Coronavirus: Husten und niesen Sie in die Armbeuge

Husten und niesen Sie immer in Ihre Armbeuge oder in ein Taschentuch und nicht in Ihre Hände!

Schutzmaßnahmen gegen den Coronavirus: vermeiden Sie direkten Kontakt

Vermeiden Sie den direkten Kontakt mit Menschen und treffen Sie sich nicht in größeren Gruppen!

Schutzmaßnahmen gegen den Coronavirus: waschen Sie sich regelmäßig die Hände

Waschen Sie sich regelmäßig für mindestens 30 Sekunden die Hände und fassen Sie sich nicht ins Gesicht!

Veröffentlicht am:
18. März 2020
Aktualisiert am:
29. April 2022

 
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